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Sonntag, den 31. Oktober 2010 um 13:33 Uhr

Mietkaution gesondert anlegen

Mietkaution muss gesondert angelegt werden

Häufig wird bei Einzug vom Vermieter eine Mietkaution gefordert und vom Mieter hinterlegt. Diese dient als Sicherheit für Mietsachschäden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Entstehen während des Mietverhältnisses keine Mietschäden, so muss der Mieter die volle Kautionssummer selbstverständlich zurückerhalten. Was viele nicht wissen: Um die Rückzahlung zu gewährleisten und den Mieter vor etwaigen finanziellen Schwierigkeiten des Vermieters zu schützen ist die Glossary Link Kaution gesondert vom Vermögen anzulegen.

Im § 551 im BGB heisst es dazu.

"Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

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