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Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 18:55 Uhr
Mietrecht - erst Mängelanzeige, dann MietminderungNach dem kürzlich gefällten BHG-Urteil vom 03.11.2010 kann ein Mieter wegen eines Mangels an einer Wohnung ein Zurückbehaltungsrecht erst dann an den Mieten geltend machen, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dieses bedeutet konkret, dass eine Mietminderung, erst nach erfolgter Mängelanzeige, wirksam ist.
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Wohnen auf Zeit
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