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Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 18:55 Uhr

Mietrecht - erst Mängelanzeige, dann Mietminderung

Nach dem kürzlich gefällten BHG-Urteil vom 03.11.2010 kann ein Mieter wegen eines Mangels an einer Wohnung ein Zurückbehaltungsrecht erst dann an den Mieten geltend machen,  nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dieses bedeutet konkret, dass eine Mietminderung, erst nach erfolgter Mängelanzeige, wirksam ist.

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Mittwoch, den 08. Dezember 2010 um 20:17 Uhr

Mietrecht - Letzte Raucherbastion?

Während früher Rauchen lange Zeit kaum Beachtung fand oder gar in Form des "Marlboromannes" gar für einen gewissen Lebenssil stand, wird das Rauchen heutzutage aus immer mehr Lebensbereichen verdrängt. Rauchen in Gaststätten oder am Arbeitsplatz ist nicht nur weitgehend verpönt sondern vielerorts auch verboten.

Anders im Mietrecht. Rauchen in der Wohnunge und auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Ein vom Vermieter ausgesprochenes Rauchverbot in einer Mietwohnung stünde gesetzlichen Bestimmungen entgegen. Dies trifft natürlich auch bei "Wohnen auf Zeit" zu.

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