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Displaying items by tag: Wohnen auf Zeit
Freitag, den 17. Dezember 2010 um 19:37 Uhr
Wohnen auf Zeit - Entscheidend ist (auch) die LageIm Artikel 7 Tips für eine perfekte möblierte Vermietung waren wir so frei, Ihnen einige Empfehlungen für eine erfolgreiche Vermietung einer möblierten Wohnung zu geben. Mit der Wahl der Lage meine ich keinesfalls die Auswahl der "richtigen" Stadt. Es dürfte allgemein einleuchtend sein, dass in Großstädten die Nachfrage nach möblierten Wohnungen grösser ist, als auf dem Dorf oder in Kleinstädten. Ebenso dürfte nachvollziehbar sein, dass sich eine möblierte Wohnung in einer wirtschaftlich gesunden Region besser vermieten lässt, als in wirtschaftlich schwachen Regionen. Vielmehr geht es um Faktoren innerhalb einer Stadt die Berücksichtigung finden sollten.
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Wohnen auf Zeit
Donnerstag, den 16. Dezember 2010 um 16:59 Uhr
Pause bei smartpartmentDass Arbeiten nicht nur ernst sein muss und Schneefall nicht nur unangenehm ist, zeigt eindrucksvoll das Bild unseres smartpartment-Schneemanns, welchen unsere Mitarbeiter spontan in der Pause gebaut haben. Wir wünschen allen Mietern und Vermietern einen schönen Winter und sichere Fahrt.
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Wohnen auf Zeit
Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 19:45 Uhr
Wohnen auf Zeit - 7 Tips für eine perfekte möblierte VermietungImmer wieder wenden sich Eigentümer mit der Bitte um Rat, wie Sie Ihre Wohnung am besten vermieten können. Häufig drehen sich die geführten Gespräche um die Frage was sie verändern oder verbessern können, welchen Preis sie verlangen können oder warum der Nachbar nebenan seine Wohnung vermietet, während man selbst es nicht schafft. Dies nahmen wir zum Anlass, Ihnen 7 einfache, aber wirkungs,- und wertvolle Tips aus unseren täglichen Erfahrungen im Segment "Wohnen auf Zeit" weiterzugeben. Alle Tips wenden Sich an Eigentümer die bereits eine Immobilie besitzen, so dass die Standortfrage außer Acht gelassen wird.
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Donnerstag, den 09. Dezember 2010 um 21:24 Uhr
imm cologne - Internationale Einrichtungsmesse 18.01.2011 - 23.01.2011Es ist soweit. imm cologne, die internationale Einrichtungsmesse, gibt sich vom 18.01.2010 - 23.01.2011 in Köln die Ehre und öffnet bereits am 18.01.2010 ihre Pforten für Fachbesucher. Ab dem 21.01.2010 haben auch alle anderen Interessierten Gelegenheit die Messe zu besuchen. Nach eigenen Angaben der Veranstalter zählt zu den Highlight die [D3] Design talents - die Show für junge Designer.
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Wohnen auf Zeit
Mittwoch, den 08. Dezember 2010 um 20:17 Uhr
Mietrecht - Letzte Raucherbastion?Während früher Rauchen lange Zeit kaum Beachtung fand oder gar in Form des "Marlboromannes" gar für einen gewissen Lebenssil stand, wird das Rauchen heutzutage aus immer mehr Lebensbereichen verdrängt. Rauchen in Gaststätten oder am Arbeitsplatz ist nicht nur weitgehend verpönt sondern vielerorts auch verboten. Anders im Mietrecht. Rauchen in der Wohnunge und auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Ein vom Vermieter ausgesprochenes Rauchverbot in einer Mietwohnung stünde gesetzlichen Bestimmungen entgegen. Dies trifft natürlich auch bei "Wohnen auf Zeit" zu.
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Wohnen auf Zeit
Mittwoch, den 08. Dezember 2010 um 19:28 Uhr
Wohnen auf Zeit - Die schönsten möblierten WohnungenMöbliertes Wohnen auf ZeitLängst hat sich möbliertes Wohnen auf Zeit seit seinen Anfängen zu einem eigenen starken Markt entwickelt, welcher nicht mehr wegzudenken ist. Täglich nutzen private Kunden sowie namhafte inländische und ausländische Unternehmen bundesweit Dienste verschiedener Agenturen, um eine adäquate Wohnalternative zu finden. Wer bei möbliertem Wohnen auf Zeit nur WG-
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Mittwoch, den 08. Dezember 2010 um 12:34 Uhr
Wohnen auf Zeit - Blog eröffnetSehr geehrte
aufgrund der gute Resonanz auf unseren Newsbereich, haben wir ab sofort unser "Wohnen auf Zeit - Blog" eröffnet. Hier bloggen die Mitarbeiter von smartpartment zu interessanten Themen rund um Wohnen auf Zeit. Wir laden Sie herzlich ein unser Wohnen auf Zeit - Blog zu besuchen.
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Sonntag, den 31. Oktober 2010 um 13:41 Uhr
ObjekttrackingWas macht eigentlich smartpartment für mich? Objekttracking - völlige Transparenz für VermieterWenn auch Ihnen Transparenz wichtig ist und Sie es ganz genau wissen möchten, so sprechen Sie uns gern an. Wir stehen zu unseren Versprechen und bemühen uns stets um Steigerung der Effizienz und Kundennähe. Nach dem Login bieten wir Ihnen einen exakten und aktuellen Überblick über unsere individuellen Vermarktungsaktivitäten - speziell für Ihre Objekte. Sie können beispielsweise jederzeit einsehen, wann Besichtigungstermine stattgefunden haben, wann wir Ihr Objekt anbieten konnten, wann Schriftverkehr geführt wurde und wie die Resonanz des Kunden war. Sie wünschen ganz individuelle Auswertungen? Sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung. Versprochen.
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Wohnen auf Zeit
Sonntag, den 31. Oktober 2010 um 13:35 Uhr
Kautionsfrei MietenKautionsfrei mieten - Geht das?Ja das geht. Mietkautionen sind ein notwendiges Mittel zur Absicherung der Vermieter vor etwaigen Schäden aus dem Mietverhältnis - besonders beim möblierten Wohnen auf Zeit. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass kaum ein Vermieter kautionsfrei vermieten möchte. Ebenso nachvollziehbat ist jedoch auch die, eher verhaltene Freude, potenzieller Mieter, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Eine Mietkaution kann, je nach Höhe und Mietzins, ein nicht unerhebliches Kapital langfristig binden. Wie kann man also dem Vermieter das nötige Maß an Sicherheit bieten, ohne Kapital langfristig zu binden? Mit einer Kautionsbürgschaft der R+V Versicherung! Einfach, schnell und effektiv.
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Sonntag, den 31. Oktober 2010 um 13:33 Uhr
Mietkaution gesondert anlegenMietkaution muss gesondert angelegt werdenHäufig wird bei Einzug vom Vermieter eine Mietkaution gefordert und vom Mieter hinterlegt. Diese dient als Sicherheit für Mietsachschäden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Entstehen während des Mietverhältnisses keine Mietschäden, so muss der Mieter die volle Kautionssummer selbstverständlich zurückerhalten. Was viele nicht wissen: Um die Rückzahlung zu gewährleisten und den Mieter vor etwaigen finanziellen Schwierigkeiten des Vermieters zu schützen ist die
Im § 551 im BGB heisst es dazu. "Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
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