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Sonntag, den 31. Oktober 2010 um 13:39 Uhr

Wohnungs-übergabe-protokoll

Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug anfertigen

Grundsätzlich ist bei der Übergabe und Abnahme einer Mietwohnung, auch einer möblierten Wohnung, die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ratsam. Das Protokoll soll möglichen Streitigkeiten vorbeugen und sowohl dem Vermieter als auch Mieter Rechtssicherheit garantieren. Im Übergabeprotokoll werden etwaige Mängel festgehalten und von beiden Parteien durch Unterschrift bestätig. Bei separater Anmeldung oder Abrechnung von Energiekosten werden auch die Zählerstände (Wasser, Gas, Strom, etc.) vermerkt.

Bei der Vermietung möblierter Wohnobjekte empfehlen wir darüber hinaus die Anfertigung einer Inventarliste, in welcher alle Ausstattungmerkmale detailliert festgehalten werden.  Die Anfertigung der Protokolle erleichtert nicht nur die Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mieter, sondern sichert zusätzlich auch die Mietpartei gegen die Geltendmachung unberechtiger Ansprüche des Vermieters ab.

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